---------- Original message ----------
From: Christian
Date: 2008/3/27
Subject: Visum für Deutschland für Ehefrau eines Deutschen
To: Buergerservice, Botschaft Dublin, Botschaft London
Sehr geehrter Buergerservice,
Sehr geehrte deutsche Botschaft Dublin,
Sehr geehrte deutsche Botschaft London,
vor einiger Zeit fragte ich an, ob meine Ehefrau ein Visum braucht um besuchsweise nach Deutschland einzureisen.
Ich bin Deutscher, meine Ehefrau ist Libanesin. Wir wohnen in Irland und meine Frau ist im Besitz einer Aufenthaltskarte nach 2004/38/EC, ausgestellt durch die Republik Irland.
Dazu wurde mir erklärt, dass 2004/38/EC in Deutschland nur für EU-Bürger, jedoch NICHT für Deutsche, Anwendung findet, da Deutsche in Deutschland ja Inländer seien.
Dies ist soweit zwar nicht sinnvoll, aber immerhin noch logisch.
Stutzig macht mich meine neue Erkenntnis, dass die deutsche Botschaft in Dublin konsistent mit dieser Aussage auf seiner Webseite angehängtes Infoblatt (Botschaft_Dublin.pdf) propagiert:
(
http://www.dublin.diplo.de/Vertretung/d ... =Daten.pdf)
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If you are married to an EU-citizen but NOT to a German
citizen and your Garda Card is a "4EUFam"-type you do
not need a visa to travel to Germany, when you are
travelling together with your spouse. If you are travelling
on your own, you need a Visa to travel to Germany.
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während die deutsche Botschaft in London folgendes kundtut:
(
http://www.london.diplo.de/Vertretung/l ... seite.html)
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You DO NOT need a visa for Germany short stays if you are:
* a citizen of the EU/EEA/EFTA
* a family member of an EEA national if you hold a British Residence Card. Download example
* a citizen of a country listed below (provided you are not going to stay longer than three months and you are not going to do any paid or self-employed work)
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Auf Nachfrage bestätigte mir die deutsche Botschaft London heute telefonisch (0044-207-8241466), dass ein Visum für Deutschland NICHT nötig sei, solange eine britische Aufenthaltsgenehmigung wie im Anhang (Botschaft_London.pdf) vorhanden sei. Dies gelte selbstverständlich auch für Ehepartner deutscher Staatsangehöriger.
Somit widersprechen sich die Botschaften direkt.
Es wäre sehr praktisch zu wissen welche Variante stimmt.
Gruß aus Dublin, Christian